Bewerbung auf ein zinsloses Darlehen
Als Verein fördern und unterstützen wir Frauen, die sich weiterbilden und -entwickeln wollen, sowohl finanziell als auch ideell. Im Rahmen unserer individuellen monetären Förderung vergeben wir zinslose Darlehen. Unsere Maßnahmen setzen da an, wo andere Finanzierungsquellen nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Mit den zinslosen Darlehen unterstützen wir Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität bei ihren Qualifizierungsvorhaben und wir tun das ganz bewusst auch jenseits der BAföG-Altersgrenzen.
Das Bewerbungsverfahren
Auf der Grundlage der vollständig eingereichten Unterlagen, zu denen auch ein Seelsorge- sowie ein Hochschulgutachten gehören, entscheidet der Auswahlbeirat des Vereins zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch.
Nach diesem Gespräch ergeht anschließend die endgültige Zu- oder Absage. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit zur Sicherung des Darlehens notwendig. Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich zu regelmäßigen Berichten über den Fortgang der Studien.
Zwei Jahre nach der letzten Darlehensrate beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel planmäßig gemäß einer vertraglich festgelegten Vereinbarung.
Die Bewerbungsfrist endet jeweils
am 30. Juni bzw. am 31. Dezember
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Elisa Trinks (trinks@hildegardis-verein.de) oder an post@hildegardis-verein.de