FAQ
Frequently Asked Questions
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gern per E-Mail unter post@hildegardis-verein.de.
Ja, auch Auszubildende werden gefördert. Das „wissenschaftliche“ Gutachten sollte dann von einem Lehrenden der Ausbildungseinrichtung erstellt werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung?
Der Hildegardis-Verein konzentriert sich auf die Studienabschlussförderung, da die Förderhöchstsumme von 10.000 € selten für eine Förderung während der gesamten Studiendauer ausreicht. Dennoch werden auch Frauen in einem früheren Stadium ihres Studiums gefördert, insbesondere bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen. Eine Bewerbung vor Beginn des Studiums empfiehlt sich hingegen nicht, da kein Gutachten über den bisherigen Studienverlauf vorgelegt werden kann. Bei Zweit- und Zusatzstudien empfehlen wir ein Gutachten aus dem Erststudium bzw. ein Gutachtergespräch mit Lehrenden der zukünftigen Ausbildungseinrichtung.
Können auch ausländische Studierende gefördert werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium bzw. die Ausbildung in Deutschland absolviert wird. Außerdem müssen die Bewerberinnen - wie die deutschen Bewerberinnen auch - eine/n Bürgin/Bürgen mit deutscher Staatsangehörigkeit benennen.
Ich bin nicht katholisch. Kann ich dennoch gefördert werden?
Der Hildegardis-Verein fördert vor allem Katholikinnen. Es werden aber auch Christinnen anderer Konfession gefördert.
Ich plane ein Auslandssemester. Kann ich speziell für diese Zeit gefördert werden?
Ja, das ist möglich.
Wann bekomme ich Bescheid, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Bewerbungsfristen enden am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres. Vor Semesterbeginn entscheidet sich, wer in die engere Wahl aufgenommen wird. In diesem Fall werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die endgültige Zusage liegt dann unmittelbar zu Semesterbeginn vor.
Vergibt der Hildegardis-Verein auch Stipendien?
Nein, zur Zeit nicht.