Hinweis zum vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 a) EstDV
Wenn Sie den Hildegardis-Verein mit bis zu 200,- Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Es reicht aus, wenn Sie dieses Hinweisblatt zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuerklärung beim Finanzamt vorlegen.*
Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung erhalten Sie von uns bereits ab 20,- Euro im Laufe des Jahres eine gesonderte Zuwendungsbestätigung, bei Angabe Ihrer vollständigen Adresse.
Gemeinnützigkeit
Der Hildegardis-Verein e.V. ist wegen der Förderung Gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamts Bonn-Innenstadt, Steuernummer: 205/5764/1457, vom 05.11.2010 steuerlich freigestellt.
Vielen Dank für Ihre Spende!
