Unsere Projekte

Darlehen

Der Hildegardis-Verein ist ein Netzwerk für Frauen.

Seit über 100 Jahren verfolgt er ein solidarisches Prinzip: Frauen in finanziellen Nöten erhalten Geld aus dem Pool und sie bezahlen es zurück, wenn sie wieder Fuß gefasst haben. Ältere Frauen bürgen für jüngere, Gleichaltrige unterstützen sich gegenseitig. Unter dem Dach des Hildegardis-Vereins wirken vier Frauengenerationen gemeinsam – damit Frauen ihren Stärken gemäß ohne finanzielle Sorgen Zeit und Freiraum für ihren Bildungsweg haben.

Als Verein fördern und unterstützen wir Frauen, die sich weiterbilden und -entwickeln wollen, sowohl finanziell als auch ideell. Im Rahmen unserer individuellen monetären Förderung vergeben wir zinslose Darlehen. Unsere Maßnahmen setzen da an, wo andere Finanzierungsquellen nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Mit den zinslosen Bildungsdarlehen unterstützen wir christliche Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität bei ihren Qualifizierungs­vorhaben und wir tun das ganz bewusst auch jenseits der BAföG-Altersgrenzen.

Der Hildegardis-Verein fördert Frauen mit zinslosen Bildungsdarlehen,

  • die bereit sind, gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen und persönlich Stellung zu beziehen.
  • die ihren Glaubensweg ernst nehmen und sich kritisch-aktiv mit ihrem christlichen Glauben auseinandersetzen, die mit ihrer Kirche leben und sie mitgestalten wollen.
  • die aus der Spannung zwischen persönlicher Bildung, beruflichem Erfolg sowie verantwortlicher Beziehung und Bindung perspektivisch Wege für sich selbst und unsere Gesellschaft entwickeln wollen

Wen, was und wie wir fördern

Wen wir fördern

Wir fördern Frauen, die sich weiterbilden und -entwickeln wollen

  • christlicher Konfessionen
  • jeden Alters (nach Vollendung der Volljährigkeit)
  • jeder Fachrichtung
  • jedes Studienabschlusses (Diplom, B.A., B.Sc. etc.)
  • jedes Berufsziels
  • jeder Nationalität
  • die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Was wir fördern

Darlehensbewerbungen können gestellt werden für

  • Erststudien
  • Zweit- oder Aufbaustudien (z.B. M.A.)
  • Abschlussphasen
  • Auslandssemester
  • Fernstudiengänge

Wir fördern keine Promotionsarbeiten.

Wie wir fördern

Unsere Bildungsdarlehen werden

  • zinslos vergeben
  • in monatlichen Beträgen von 250 € oder 500 € ausgezahlt
  • bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 10.000 € vergeben

Die Bewerberin gibt dem Verein ihren konkreten Finanzbedarf im Bewerbungsverfahren an.

Zinslose Bildungsdarlehen: Schritt für Schritt

Zinslose Darlehen sind ein Weg um die Finanzierung seines inidviduellen Qualifizierungsvorhabens (z. B. Studiums, Weiterbildung) zu verwirklichen. Der geamte Prozess der zinslosen Bildungsdarlehen – von der Bewerbung bis zur Rückzahlung – erfolgt im Hildegardis-Verein in sechs Schritten:

Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen entscheidet der Auswahlbeirat zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Im Anschluss an das Gespräch ergeht die endgültige Zu- oder Absage, ob wir Sie mit einem zinslosen Darlehen fördern.
Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei einer positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit zur Sicherung des Darlehens notwendig.

Entsprechend der gemeinsamen Vereinbarung bekommen die Darlehensnehmerinnen die monatlich vereinbarte Förderungssumme (von 250 € oder 500 €) ausgezahlt.
Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich im Gegenzug dazu, uns über den Fortgang der Studien auf dem Laufenden zu halten: Zwei Mal im Jahr (im April und Oktober) berichten Sie über Ihren Studienverlauf.

Die Rückzahlungspause beträgt 2 Jahre.

  • Zwei Jahre nach der letzten Darlehensrate oder mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit, beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Diese erfolgt in der Regel planmäßig gemäß einer vertraglich festgelegten Vereinbarung. In monatlichen Raten wird die gewährte Darlehenssumme an den Hildegardis-Verein zurück gezahlt: Jährlich 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 € monatlich.
  • Weiter Infos zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Sie folgenden Unterlagen vollständig einreichen

Bewerbungsunterlagen

1. Anschreiben, das die Bewerbung begründet und informiert über
  • Ihre Qualifizierungsidee bzw. Ziele des Studiums/der Ausbildung
    (Wo möchten Sie hin – Was ist Ihre Zukunftsvision? Wo stehen Sie aktuell?
  • Darlegung der finanziellen Notlage
  • aktuelle Lebensumstände (z. B. familiäre Situation)
  • Gründe, warum Sie gerade vom Hildegardis-Verein gefördert werden möchten
  • Sind sie solidarisch engagiert?
    Erzählen Sie uns davon: Wo bringen Sie sich ein? Wo engagieren Sie sich für Andere? Wofür „brennen“ Sie ggf. in Ihrem Ehrenamt?
  • mit Foto
  • Finanzierungsplan (Seite 2)
    (Auskunft über Höhe und Verwendungszwecke des beantragten Darlehens sowie Begründung für das Fehlen einer alternativen Finanzierung)
  • sowie zur Kenntnis genommenem und unterschriebenem Datenschutzbogen (Seite 3)
    zur Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß §§ 14, 15 und 16 KDG
3. aussagekräftiger Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert)
  • der einen Schwerpunkt auf den bisherigen Studienverlaufs, die Darstellung der Lebensumstände (familiäre Situation), und die persönliche Verbindung und Auseinandersetzung zum christlichen Glauben legt.
4. Nachweise
  • Kopien von Schulabschlusszeugnissen (Abitur, Fachabitur oder alternativen Hochschulzugangsberechtigungen)
  • Aufnahmebestätigung der Bildungseinrichtung (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • aktuelle Studiennachweise (mit Benotung soweit vorhanden)
  • Bei nicht EU-Bürger/innen: schriftlicher Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Im Falle von Dokumenten, die im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden.
5. Daneben benötigen Sie zwei Gutachten:
  • Gutachten eines Seelsorgers/einer Seelsorgerin (z. B. aus der Hochschul- oder Ortsgemeinde)
    Einen Leitfaden für das Seelsorgegutachten finden Sie hier.
  • Gutachten eines Hochschulprofessors/einer Hochschulprofessorin (bei einem Studienförderantrag)
    bzw. einer/eines Lehrenden im gewählten Fach (bei einem Antrag auf Weiterbildungsförderung).
    Diese Referenz sollte eine Beschreibung und Bewertung des bisherigen Studien-/Ausbildungsverlaufs enthalten,
    eine Darstellung der fachlichen Schwerpunkte und Interessen
    sowie eine Einschätzung der Potenziale und beruflichen Perspektiven.

Die Gutachten erbittet der Verein in geschlossenen Umschlägen.

Bewerbungsfrist: 30.06. und 31.12.

Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte an:

Hildegardis-Verein e.V.
Frauen – Studien – Fördern
Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof
Wittelsbacherring 9
D-53115 Bonn

Auswahlbeirat​

Der Auswahlbeirat bekommt die in Frage kommenden Bewerberinnen für die Darlehen vorgelegt und führt entsprechende Auswahlgespräche. Am Ende wird gemeinsam über die Darlehensvergabe entschieden.

Der Auswahlbeirat setzt sich aus Mitgliedern des Hildegardis-Vereins zusammen und ist ehrenamtlich tätig.

Portraitbild Düring
Eva-Maria Düring

Vorsitzende

Portraitbild ode
Eva-Maria Rode

Vorsitzende

Prof. Dr. Martina Meyer-Schwickerath
Portraitbild Muschiol
Prof. Dr. Gisela Muschiol
Dr. Hannah Schepers
Portraitbild Straub
Prof. Dr. Caroline Straub
Maria Schwarz
Birgit Mock

Geschäftsführerin Hildegardis-Verein

Frequently Asked Questions

FAQ

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gern per E-Mail unter post@hildegardis-verein.de.

Ja, auch Auszubildende werden gefördert. Das „wissenschaftliche“ Gutachten sollte dann von einem Lehrenden der Ausbildungseinrichtung erstellt werden..

Der Hildegardis-Verein konzentriert sich auf die Studienabschlussförderung, da die Förderhöchstsumme von 10.000 € selten für eine Förderung während der gesamten Studiendauer ausreicht. Dennoch werden auch Frauen in einem früheren Stadium ihres Studiums gefördert, insbesondere bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen. Eine Bewerbung vor Beginn des Studiums empfiehlt sich hingegen nicht, da kein Gutachten über den bisherigen Studienverlauf vorgelegt werden kann. Bei Zweit- und Zusatzstudien empfehlen wir ein Gutachten aus dem Erststudium bzw. ein Gutachtergespräch mit Lehrenden der zukünftigen Ausbildungseinrichtung.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium bzw. die Ausbildung in Deutschland absolviert wird. Außerdem müssen die Bewerberinnen – wie die deutschen Bewerberinnen auch – eine/n Bürgin/Bürgen mit deutscher Staatsangehörigkeit benennen.

Der Hildegardis-Verein fördert vor allem Katholikinnen. Es werden aber auch Christinnen anderer Konfession gefördert.

Die Bewerbungsfristen enden am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres. Vor Semesterbeginn entscheidet sich, wer in die engere Wahl aufgenommen wird. In diesem Fall werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die endgültige Zusage liegt dann unmittelbar zu Semesterbeginn vor.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

Ansprechpartnerin

Juliane Rams

Projektleitung
Vereinsentwicklung & Darlehen

Tel. 0228 / 96 59 249
rams@hildegardis-verein.de

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