Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes verpasst effektive Veränderungen

Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes verpasst effektive Veränderungen

Statement des Hildegardis-Vereins zum 17. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Am 26.03.2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die Ergebnisse der regelmäßigen Staatenprüfungen zeigen, dass weiterhin Mängel bei deren Umsetzung bestehen.

Anlässlich des 17. Jahrestages schließt sich der Hildegardis-Verein Forderungen nach einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs des Bundesgleichstellungsgesetzes an, wie sie u.a. vom Deutschen Institut für Menschenrechte, dem Verein Ability Watch und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel gestellt werden.

Kritik bezieht sich vorwiegend darauf, dass die Privatwirtschaft nicht effektiv für Barrierefreiheit verpflichtet werden soll und beispielsweise bauliche Maßnahmen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ eingestuft werden. Dabei sollte erkannt werden: Maßnahmen, die die Zugänglichkeit verbessern, setzen geltendes Menschenrecht um. Sie tragen zu einem wachsenden Kund*innenstab bei und erhöhen die Attraktivität als Arbeitsplatz.

Beunruhigt schauen wir auf die Kürzungen wichtiger Fördergelder in sozialen Bereichen, die die Teilhabe vieler Menschen gefährden und verschlechtern können – z.B. aufgrund ihrer Behinderung, weil sie von Armut betroffen sind oder geflüchtet.

In unserer Arbeit verfolgen wir einen intersektionalen Ansatz und fördern Menschen, insbesondere Frauen stärkenorientiert und biografiebegleitend. Dieser Ansatz nimmt Menschen mit ihren Qualifikationen und Potenzialen in den Blick, statt sie auf das Empfangen von Hilfeleistungen zu reduzieren. Aktuell führen wir zwei Inklusionsprojekte durch: Bei den „InklusionsGuides“ beraten Frauen mit Behinderung, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie neurodivergente Personen als Expert*innen in eigener Sache Unternehmen und Institutionen zum Thema Inklusion in der Arbeitswelt. „Mission:Success! Erfolgreich im Beruf mit MS“ empowert Menschen mit MS in ihrem Berufsalltag. Hier werden vor Ort konkrete Veränderungen bewirkt. Gleichzeitig wird deutlich, dass es politische Maßnahmen braucht, um einen nachhaltigen Kulturwandel zu bewirken. Wer die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt, muss Teilhabe effektiv umsetzen und als Grundrecht definieren.

Orte der Privatwirtschaft wie etwa Cafés, Kinos oder Läden spielen eine entscheidende Rolle nicht nur für gesellschaftliche Teilhabe, sondern stellen auch wichtige Arbeitsplätze dar. In unser langjährigen Inklusionsarbeit nehmen wir wahr, dass ein großer Bedarf an inklusiven Arbeitsplätzen besteht: Sie wirken sowohl der sinkenden Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung als auch dem steigenden Fachkräftemangel entgegen.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, eine verhältnismäßige Verpflichtung der Privatwirtschaft zu prüfen und in den Entwurf aufzunehmen, denn: Inklusion ist ein Menschenrecht.

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